Warum die Apothekenreform jetzt kommt
Deutschland hat ein Apothekenproblem, und zwar ein strukturelles. Seit 2010 ist die Zahl der öffentlichen Apotheken von rund 21.400 auf unter 17.500 gesunken. Besonders ländliche Regionen spüren das: In manchen Landkreisen müssen Patienten heute 20 Kilometer oder mehr zur nächsten Apotheke zurücklegen. Gleichzeitig arbeiten viele Inhaber kurz vor der Rentegrenze ohne Nachfolger. Das Bundesgesundheitsministerium reagiert auf diese Entwicklung mit einem Reformpaket, das die Versorgungsstrukturen neu ordnen soll.
Kern des Vorhabens ist das sogenannte Apothekenreformgesetz, kurz ApoRG, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seit 2023 vorbereitet. Es soll die Apothekenbetriebsordnung in wesentlichen Teilen modernisieren und neue Betriebsformen erlauben, die bislang rechtlich nicht möglich waren.
Das Modell der Zweigapotheke ohne Approbation
Der umstrittenste Punkt der Reform ist die geplante Möglichkeit, Filialapotheken ohne dauerhaft anwesenden approbierten Apotheker zu betreiben. In diesen sogenannten Zweigapotheken sollen pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) die laufende Versorgung übernehmen, während ein Apotheker per Videoschalte zugeschaltet ist und in komplexen Fällen eingreift. Das Modell soll vor allem in Gemeinden greifen, in denen keine eigenständige Vollapotheke mehr wirtschaftlich betrieben werden kann.
Kritiker aus der Apothekerschaft sehen darin einen Qualitätsabstieg. Der Deutsche Apothekerverband argumentiert, dass die persönliche Beratung, gerade bei Wechselwirkungen zwischen Medikamenten oder bei Patienten mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit, nicht durch einen Bildschirm ersetzt werden kann. Auf der anderen Seite verweisen Befürworter auf Länder wie die Niederlande, wo ähnliche Modelle seit Jahren funktionieren, ohne dass die Versorgungsqualität messbar gelitten hat.
Was sich beim Botendienst und bei der Preisbindung ändert
Neben den Betriebsmodellen greift die Reform auch in das Vergütungssystem ein. Derzeit erhalten Apotheken für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel ein einheitliches Fixhonorar von 8,35 Euro zuzüglich eines prozentualen Aufschlags. Dieses System wird seit Jahren von Apothekerverbänden als unzureichend kritisiert, weil es die gestiegenen Personalkosten nicht abdeckt. Der Reformentwurf sieht vor, das Honorar auf rund 12 Euro anzuheben, gleichzeitig aber den prozentualen Aufschlag zu kürzen. Unterm Strich ist die Wirkung für einzelne Apotheken je nach Sortiment unterschiedlich.
Beim Botendienst plant die Bundesregierung, die Möglichkeit auszuweiten, verschreibungspflichtige Medikamente direkt nach Hause zu liefern. Bislang ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Künftig soll die Lieferung auf ärztliche Anordnung hin zum Standardangebot werden können, was vor allem älteren und mobilitätseingeschränkten Patienten zugutekommen soll.
Was Patienten konkret wissen sollten
Für alle, die sich einen kompakten Überblick zur Reform verschaffen wollen, bietet der Apotheken-Atlas eine gut strukturierte Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen aus Patientenperspektive. Dort werden unter anderem Fragen beantwortet, wie sich die neue Zweigapotheke von einer klassischen Apotheke unterscheidet und welche Rechte Patienten bei der Beratung behalten.
Praktisch bedeutet die Reform für Patienten kurzfristig wenig. Die meisten Änderungen greifen erst nach einer Übergangsfrist von zwei bis drei Jahren. Wer heute in einer Vollversorgungs-Apotheke einkauft, wird dort keine unmittelbaren Veränderungen bemerken. Anders sieht es für Menschen in Regionen aus, die bereits jetzt schlecht versorgt sind: Dort könnte die neue Zweigapotheke tatsächlich eine Alternative zur völligen Schließung der letzten Anlaufstelle werden.
Die Kritik der Apothekerverbände
Die Berufsverbände laufen Sturm. Ihre Hauptkritikpunkte lassen sich in drei Bereiche gliedern:
- Haftungsfragen: Wer haftet, wenn ein PTA in der Zweigapotheke eine fehlerhafte Abgabe vornimmt und der zugeschaltete Apotheker nicht rechtzeitig eingreift? Die Rechtslage ist noch ungeklärt.
- Vergütungsstruktur: Trotz der Honoraranhebung befürchten viele Inhaber, dass die Gesamtrechnung negativ ausgeht, sobald das Prozenthonorar sinkt.
- Digitale Infrastruktur: Videoberatung setzt stabile Breitbandverbindungen voraus. Genau in den ländlichen Regionen, die die Reform adressiert, ist die Internetversorgung häufig am schlechtesten.
Das Bundesgesundheitsministerium hat auf diese Einwände bislang mit dem Verweis auf Pilotprojekte reagiert, die die Praxistauglichkeit belegen sollen. Konkrete Projektstandorte oder Evaluationsergebnisse wurden bis Redaktionsschluss nicht veröffentlicht.
Zeitplan und offene Fragen
Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Referentenentwurf wurde mehrfach überarbeitet, zuletzt im Frühjahr 2024. Ein Kabinettsbeschluss steht aus, der Bundesrat dürfte den Entwurf ebenfalls intensiv beraten, da die Länder für die Apothekenaufsicht zuständig sind und unterschiedliche Vorstellungen von der Reform mitbringen.
Offen bleibt auch, wie die Reform mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens zusammenspielt. Das E-Rezept ist seit Anfang 2024 für alle Kassenärzte verpflichtend. Wie Zweigapotheken ohne dauerhaft präsenten Apotheker die sichere digitale Abwicklung von Rezepten gewährleisten, ist technisch und organisatorisch noch nicht abschließend geregelt. Informationen zur Funktionsweise des E-Rezept-Systems bietet unter anderem die Bundesbehörde BfArM, die auch für die Zulassung von Arzneimitteln in Deutschland zuständig ist.
Wer die Entwicklung verfolgen möchte, sollte den parlamentarischen Herbst 2024 im Blick behalten. Dann dürfte sich entscheiden, ob die Reform in ihrer jetzigen Form durchkommt oder ob Koalitionskompromisse das Vorhaben noch einmal erheblich verändern.

