Fast die Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland verschenkt Geld. Nicht absichtlich, sondern aus Unwissenheit: Sie beantragen keine vermögenswirksamen Leistungen, obwohl ihr Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag einen Arbeitgeberzuschuss vorsieht. Dabei sind die Beträge zwar überschaubar, aber der Mechanismus dahinter ist bemerkenswert: Jemand anderes zahlt in Ihren Vermögensaufbau ein, und der Staat legt unter bestimmten Voraussetzungen noch etwas oben drauf.
Was vermögenswirksame Leistungen überhaupt sind
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die direkt in eine Sparanlage des Arbeitnehmers fließen. Rechtsgrundlage ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz, das seit Jahrzehnten den Rahmen für diese Form der Mitarbeiterförderung absteckt. Der Arbeitgeber überweist den Betrag nicht an den Arbeitnehmer, sondern direkt an den jeweiligen Anbieter, also etwa an eine Bank, eine Bausparkasse oder eine Fondsgesellschaft.
Die maximale Fördergrundlage liegt bei 40 Euro pro Monat, also 480 Euro im Jahr. Wie viel der Arbeitgeber tatsächlich zahlt, hängt vom Tarifvertrag oder der individuellen Vereinbarung ab. In der Metallindustrie sind 26,59 Euro monatlich tariflich festgelegt, im öffentlichen Dienst bis zu 6,65 Euro. Wer keinen Anspruch aus dem Tarifvertrag hat, kann im Arbeitsvertrag verhandeln oder die 40 Euro komplett aus eigener Tasche aufstocken.
Arbeitnehmer-Sparzulage: Wer bekommt sie 2026?
Neben dem Arbeitgeberzuschuss gibt es die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie greift aber nur, wenn das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Für 2026 gelten folgende Werte:
- Fondssparpläne und Banksparpläne: bis 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete), Zulage 20 Prozent auf maximal 400 Euro Einzahlung, also bis zu 80 Euro jährlich
- Bausparverträge: bis 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro, Zulage 9 Prozent auf maximal 470 Euro, also bis zu 42,30 Euro jährlich
Die Einkommensgrenzen wurden zuletzt angehoben und gelten rückwirkend auch für frühere Sparjahre. Wer bisher knapp über der alten Grenze lag, sollte prüfen, ob sich rückwirkende Anträge lohnen. Die Sparzulage wird über die Einkommensteuererklärung oder direkt beim Finanzamt beantragt, nachdem die Sperrfrist abgelaufen ist.
Welche Anlageformen sind 2026 sinnvoll?
Fondsgebundene VL-Verträge haben in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Klassische Banksparpläne werfen kaum noch Rendite ab, während breit gestreute Aktienfonds langfristig deutlich mehr Wachstumspotenzial bieten. Das Risiko ist real, aber bei einer Laufzeit von mindestens sieben Jahren historisch gut beherrschbar gewesen.
Wer sich über Renditevergleiche und aktuelle Konditionen informieren möchte, findet beim Finanz Echo regelmäßig aufbereitete Übersichten zu Spar- und Anlageformen. Gerade bei VL-Fondsparplänen lohnt sich ein Blick auf die Gesamtkostenquote (TER) des Fonds: Ein günstig aufgestellter ETF auf einen breiten Index schlägt nach Kosten die meisten aktiv verwalteten Fonds über lange Zeiträume.
Bausparverträge als VL-Anlage sind dann sinnvoll, wenn ohnehin ein Immobilienkauf oder eine Modernisierung geplant ist. Die staatliche Förderung ist zwar niedriger als beim Fondssparen, dafür bieten Bausparverträge eine kalkulierbare Darlehensoption zu festem Zinssatz.
Sperrfristen und der richtige Zeitpunkt
Ein häufiger Fehler: Arbeitnehmer kündigen ihren VL-Vertrag vorzeitig und verlieren dadurch die Sparzulage. Die gesetzliche Sperrfrist beträgt bei Fondssparplänen sieben Jahre, bei Bausparverträgen in der Regel ebenfalls sieben Jahre Spar- und zwei Jahre Ruhephase. Wer den Vertrag unterbricht, verliert nicht das angesparte Kapital, aber den Anspruch auf die staatliche Förderung für das betreffende Jahr.
Wer mitten im Jahr anfängt, sollte wissen, dass die meisten Anbieter einen vollen Kalendermonat als Mindestlaufzeit verlangen. Ein VL-Vertrag, der im Oktober abgeschlossen wird, zählt nur für drei Monate des laufenden Jahres. Die Sperrfrist beginnt immer am 1. Januar des ersten Einzahlungsjahres, nicht am Tag der Vertragsunterzeichnung. Wer also im Oktober 2026 anfängt, läuft bis Ende 2032.
Rechenbeispiel: Was unterm Strich bleibt
Ein Arbeitnehmer in der Metallbranche mit einem zu versteuernden Einkommen von 28.000 Euro erhält 26,59 Euro VL vom Arbeitgeber monatlich und stockt auf 40 Euro auf. Er zahlt also 13,41 Euro selbst dazu. Bei einem Fondssparplan mit 5 Prozent durchschnittlicher Jahresrendite (nach Kosten) über sieben Jahre ergibt sich folgendes Bild:
| Quelle | Monatlich | 7 Jahre gesamt |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | 26,59 Euro | 2.233,56 Euro |
| Eigenbeitrag | 13,41 Euro | 1.126,44 Euro |
| Sparzulage (7 Jahre) | 6,67 Euro | 560,00 Euro |
| Kapital bei 5% p.a. | ca. 4.750 Euro |
Der Eigenaufwand beträgt also gut 1.126 Euro über sieben Jahre. Der Endwert liegt bei etwa 4.750 Euro. Das ist kein Weg zum schnellen Reichtum, aber eine solide Basis, die fast ohne Zutun wächst, sobald der Vertrag einmal läuft.
So beantragen Arbeitnehmer VL beim Arbeitgeber
Der Prozess ist einfacher als viele erwarten. Zunächst prüft man, ob ein Anspruch besteht, entweder über den Tarifvertrag oder durch Nachfrage in der Personalabteilung. Dann wählt man eine Anlageform und einen Anbieter, eröffnet dort einen VL-Vertrag und gibt dem Arbeitgeber die VL-Bescheinigung mit Kontonummer und BIC weiter. Ab dem nächsten Gehaltslauf überweist der Arbeitgeber direkt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht führt ein öffentlich zugängliches Register zugelassener Anbieter, das hilft, unseriöse Angebote von vornherein auszusortieren. Wer unsicher ist, welche Fondsprodukte zugelassen und geprüft sind, kann dort gezielt recherchieren.
Vermögenswirksame Leistungen sind kein Allheilmittel, aber ein realistischer Einstieg in den systematischen Vermögensaufbau. Wer den Arbeitgeberbeitrag nicht abruft, gibt bares Geld zurück. Das sollte 2026 niemand mehr tun.

